

Die Bestellorganisationen schreiben ständig SPNV - Strecken aus und bezahlen an die betreibenden Eisenbahnverkehrsunternehmen Gelder für den geleisteten Fahrplan.
Zuständig für den Fahrplan ist nicht direkt das Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern der als Bestellorganisation zuständige Zweckverband des Landes. Die Zweckverbände als Bestellorganisationen bestellen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen die Fahrpläne und bezahlen sie aus den Regionalisierungsmitteln.
Jüngere Beispiele dafür, dass Strecken öffentlich ausgeschrieben werden, sind die Westerwaldstrecke, die von dem neu gegründeten Eisenbahnverkehrsunternehmen Vectus betrieben wird.
In diesem Fall haben sich die Zweckverbände SPNV-Nord für Rheinland - Pfalz und der RMV für die Streckenteile in Hessen zusammen geschlossen und den Fahrplan für die Westerwaldstrecke ausgeschrieben.
Die Bundesländer haben in eigenen Nahverkehrsgesetzen für Ihr Land geregelt, wie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geregelt wird. Zumeist wurden hierfür Zweckverbände gebildet, die als Bestellorganisation gegenüber dem SPNV auftreten.
Die Zweckverbände der Länder als Bestellorganisation im SPNV erstellen eigene Nahverkehrspläne. In den Nahverkehrsplänen sind die gewünschten Steckenverbindungen, Fahrpläne und auch sonstige Informationen, wie z. B. die gewünschte Fahrzeugqualität aufgeführt.
Die Zweckverbände als Bestellorganisation beauftragen Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Durchführung des SPNV. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erhalten für die SPNV - Leistungen gelder.
Um hier mehr Wettbewerb zu ermöglichen, wurde von der EU eine Änderung des Eisenbahnwesens gefordert und mit einer Vielzahl von Gesetzen (z. B. Eisenbahnneuordnungsgesetz, Regionalisierungsgesetz) umgesetzt.
Die Zweckverbände haben das Recht, bestimmte Verkehrsleistungen zu einem Paket zusammen zu fassen und auszuschreiben. Auf diese Ausschreibung können sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bewerben.
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind Eisenbahnen, die Schienenpersonenverkehr betreiben. Eisenbahnverkehrsunternehmen besitzen keine eigenen Schienenwege. Die Schienenwege besitzen Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Hier hat der Gesetzgeber eine klare Trennung vorgeschrieben. Dennoch können die unterschiedlichen Eisenbahnen gesellschaftlich eng verbunden sein.