Personenverkehr in Deutschland

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Personenbeförderung und und Gesetze

Personenbeförderung

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 25.12.2006

Verwandte Themen in der Rubrik Aufgabenträger:

Die Personenbeförderung kann gleichermaßen für die Verkehrsträger:

- Straße

- Schiene

- Wasser und die

- Luft

betrachtet werden. Für den Personenverkehr gibt es eine Reihe von speziellen Fachgesetzen. Die Verkehrsbetriebe müssen diese Fachgesetze beachten. Zumeist ist gibt es in der Personenbeförderung Sondervorschriften im Bereich Haftung und im Konzessionsrecht.


Für Betriebe die Personenbeförderung betreiben, gibt es z. B. ein Statistikgesetz, dass die Betriebe verpflichtet, an die statistischen Landesämter oder das Statistische Bundesamt regelmäßig Beförderungszahlen zu liefern.

Personenbeförderung und Aufgabenträger

In der Personenbeförderung greift die Daseinsfürsorge die entsprechende Regelungen für den ÖPNV und SPNV geschaffen hat. Der öffentliche Personennahverkehr ist über das Regionalisierungsgesetz definiert. Der Bund hat die Aufgabe des Nahverkehrs auf die Bundesländer übertragen. Die Länder haben Zweckverbände gegründet die ihrerseits Nahverkehrspläne aufstellen. Für den regionalen Verkehr sind die Kreise und Städte für die Nahverkehrspläne zuständig. In einem Nahverkehrsplan stehen die Fahrpläne, die Anschlüsse und die Qualität der Fahrzeuge. Aufgrund dieser Nahverkehrspläne können die Kommunen nun Linienverkehr ausschreiben.

Berufe in der Personenbeförderung

Abhängig vom Verkehrsträger gibt es für die Personenbeförderung eine Reihe von Berufen. Vom Lokführer angefangen über den Schiffsführer bis zum Flugkapitän. Gerade im Verkehrsgewerbe gibt es jedoch auch eine Reihe von speziellen kaufmännischen Ausbildungsberufen. Zum Beispiel den Luftverkehrskaufmann oder den Reisekaufmann.


Wer Personenbeförderung betreibt, muss im Besitz einer Genehmigung sein. Ob es nun ein Taxenbesitzer ist, ein Omnibusunternehmer, eine Eisenbahn oder eine Luftverkehrsgesellschaft. Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist zumeist der Nachweis über die besondere fachliche Eignung. Meistens kommen noch wirtschaftliche Prüfungen und charakterliche Nachweise wie z. B. ein polizeiliches Führungszeugnis hinzu.

Insitutionen und Verbände für die Personenbeförderung

Im Bereich der Personenbeförderung gibt es viele Zusammenschlüsse und Kooperationen. Im Personennahverkehr haben sich insbesondere Verkehrsverbünde gebildet. Die Verkehrsverbünde treten in einer Region als "ein Verkehrsbetrieb" auf und stimmen den Tarif und die Fahrpläne aufeinander ab. Es gibt auch eine Vielzahl von Interessenvertretern für Bus, Bahn, Schiffverkehr und den Luftverkehr. Die Interessenvertreter treten als Lobbyisten auf und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit und in der Politik.