Personenverkehr in Deutschland

Google
Web www.allesgelingt
www.personenverkehr.eu

Fragen zu vielen Themen werden bei den Nachbarn beantwortet:

World of Archery


Website for Archer

Der Bogensport für Einsteiger und Fortgeschrittene

Aufgabenträger und Regionalisierungsmittel

Aufgabenträger und Regionalisierungsmittel

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 25.12.2006

Die Aufgabenträger sind vom Land beauftragte Institutionen (Zweckverbände), mit dem Auftrag, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu betreiben.


Nach dem Grundgesetz ist der Staat dafür verantwortlich, dass die Bürger ihre Grundbedürfnisse bestreiten können. Im Sinne dieser Daseinsvorsorge hat der Bund in dem Regionalisierungsgesetz die Länder in die Verantwortung genommen. Die Bundesländer sind Zuständig für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).


Damit die Länder die Aufgaben wahrnehmen können, zahlt der Bund aus den Einnahmen der Mineralölsteuer z. B. in 2006 über 7 Milliarden Euro an die Länder. Die Höhe der Gelder und die Zahlung ist in dem Regionalisierungsgesetz geregelt.

Die Zweckverbände beauftragen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit der Durchführung von SPNV - Leistungen und halten diese Vereinbarung in Verkehrsverträgen fest. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten letztendlich für die Durchführung der Zugfahrten die Gelder aus den Regionalisierungsmitteln.

Die Bundesländer haben eigene Regionalisierungsgesetze oder Nahverkehrsgesetze erlassen, um diese Aufgaben die SPNV - Leistungen zu erbringen nachkommen zu können. Hierfür wurden in der Regel Zweckverbände gebildet, die Ihrerseits einen Nahverkehrsplan aufgestellt haben. In dem Nahverkehrsplan sind die Zugverbindungen und Busverbindungen aufgenommen und die Schnittpunkte beschrieben. Auch die Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistung ist in dem Nahverkehrsplan beschrieben.

Verwandte Themen in der Rubrik Aufgabenträger: