Personenverkehr in Deutschland
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Verkehrsvertrag zwischen Besteller und Eisenbahnunternehmen
© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 25.12.2006
Nachdem die Zweckverbände die SPNV - Leistungen (Schienenpersonennahverkehr) bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellt haben, werden die vereinbarten Verkehrsleistungen in einem Vertrag zusammen gefasst. Dieser Vertrag wird als Verkehrsvertrag bezeichnet.
Vertragspartner für einen Verkehrsvertrag
Die Vertragspartner für einen Verkehrsvertrag sind die beteiligten Parteien. Dies sind seitens des Ausführenden Verkehrsunternehmens das Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass die Schienenpersonennahverkehrsleistung (SPNV - Leistung) erbringt. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat also eigene Züge (oder Triebwagen), eigenes Personal, eine eigene Verwaltung und betreibt auf einem Schienennetz, dass bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen für den Fahrplan angemietet wird, die Nahverkehrsleistung.
Auf seiten des Bestellers ist der Vertragspartner der beauftragende Zweckverband. Der Zweckverband beauftragt die Verkehrsleistung und bezahlt an das beauftragte Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Inhalt von Verkehrsverträgen
In Verkehrsverträgen werden die Rahmenbedingungen definiert, unter denen die SPNV - Leistung erbracht werden soll. In einem Verkehrsvertrag finden sich folgende Inhalte:
- Beteiligte Vertragsparteien
- Dauer des Verkehrsvertrages: Ein Verkehrsvertrag bei Eisenbahnverkehrsunternehmen wird aufgrund der erforderlichen Investitionen für Züge (Triebwagen) über zumeist 15 Jahre geschlossen. Die meisten Verkehrsverträge haben Laufzeiten zwischen 7 und 15 Jahre.
- Verkehrsleistung: Inhalt des Verkehrsvertrages ist die zu erbringende Verkehrsleistung. Das heißt die Zugkilometer oder eventuell auch Sitz- und Stehplatzkilometer die das Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringen hat.
- Qualität der Verkehrsleistung: In einem Verkehrsvertrag sind die Rahmenbedingungen definiert. Z. B. die Qualität der einzusetzenden Fahrzeuge (Niederflur), die Vertriebsqualität, ISO - Zertifizierungen, Reinigungshäufigkeit, Anzahl der begleiteten Zugfahren, u. v. m.
- Bonus und Manus Regelung im Verkehrsvertrag: Häufiger werden auch Qualitätsmessungen definiert. Insbesondere die Pünktlichkeit der Züge lassen sich einfach messen. Hat die Pünktlichkeitsquote einen bestimmten Wert, so erhält das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Bonuszahlung. Unterschreitet die Fahrplanpünktlichkeit einen bestimmten Wert, so muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Strafe zahlen.
- Einnahmeaufteilung im Verkehrsvertrag: Die Einnahmen gehören nicht zwingend dem Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Einnahmen werden in Brutto- oder Nettoverträgen geregelt. Hier näheres zur Einnahmeaufteilung.
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