

Zweckverbände für den SPNV sind Aufgabenträger, die von den Ländern in eigenen Gesetzen die Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs übertragen bekommen haben. Die Zweckverbände erhalten Regionalisierungsmittel aus dem Regionalisierungsgesetz und bestellen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen die SPNV - Leistungen.
Um diese Aufgabe auch Gebiets- und Länderübergreifend durchführen zu können, haben sich die Zweckverbände im Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV e. V. (BAG-SPNV) zusammen geschlossen.
Da gerade die Eisenbahnen in der Regel mehrere Bundesländer durchfahren, müssen sich stets mehrere Zweckverbände in bilateralen Verträgen über die Bezahlung einig werden und gemeinsam eine Strecke oder ein Gebiet ausschreiben und die Schienenpersonennahverkehrsleistungen (SPNV - Leistungen) bestellen.