

Aufgabenträger im Nahverkehr nehmen Aufgaben war und zwar hauptsächlich die Aufgabe Gelder auszugeben und zu verteilen. Aufgabenträger sind nach dem Regionalisierungsgesetz zum Beispiel die Zweckverbände. Die Zweckverbände bestreiten aus diesen Regionalisierungsmitteln den Schienenpersonennahverkehr und auch den übergeordneten Busverkehr. Der regionale Busverkehr obliegt den Kreisen und Gemeinden. Es obliegt in der Aufgabe der Aufgabenträger, für einen guten Nahverkehr zu sorgen. Falls die vorhandenen Linien nicht ausreichend sind und die vorhandenen Verkehrsmittel nicht reichen, ist es die Aufgabe der Aufgabenträger für bessere Fahrpläne zu sorgen.
Die Bundesländer haben in eigenen Nahverkehrsgesetzen für Ihr Land geregelt, wie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geregelt wird. Zumeist wurden hierfür Zweckverbände gebildet, die als Bestellorganisation gegenüber dem SPNV auftreten.
Nachdem die Zweckverbände die SPNV - Leistungen (Schienenpersonennahverkehr) bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellt haben, werden die vereinbarten Verkehrsleistungen in einem Vertrag zusammen gefasst. Dieser Vertrag wird als Verkehrsvertrag bezeichnet.
Zweckverbände für den SPNV sind Aufgabenträger, die von den Ländern in eigenen Gesetzen die Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs übertragen bekommen haben. Die Zweckverbände erhalten Regionalisierungsmittel aus dem Regionalisierungsgesetz und bestellen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen die SPNV - Leistungen.
Die Aufgabenträger sind vom Land beauftragte Institutionen (Zweckverbände), mit dem Auftrag, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu betreiben.
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