

Der Nahverkehr in Deutschland gehört zur Daseinsvorgsorge ist von dem Grundgesetz geschützt. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung 1994 das Regionalisierungsgesetz erlassen und die Verantwortung für den Nahverkehr auf der Schiene (SPNV) auf die Länder übertragen. Die Verantwortung für den regionalen Verkehr obliegt bei Zweckverbänden oder bei den Kreisen oder den Städten. Das nähere hierzu regeln die einzelnen Regionalisierungsgesetze der Länder.
Damit der Nahverkehr organisiert und gut durchgeführt werden kann, stellt der Bund Regionalisierungsmittel den Ländern zur Verfügung. Die Länder erstellen ihrerseits einen Verteilungsschlüssel, mit dem die Gelder auf die verschiedenen Landesteile verteilt werden. Dabei wird dem Personenverkehr auf der Schiene VORRANG vor der Straße eingeräumt. Soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, sollen Schienenstrecken reaktiviert und für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) genutzt werden.
Die Verkehrsunternehmen die Nahverkehr betreiben möchten, sprich mit Bus und Bahn Personenbeförderung betreiben möchten, benötigen hierfür eine Genehmigung von der Genehmigungsbehörde. Diese wird nur Erteilt, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen und Grundlagen vorliegen. Diese sind zumeinst der Nachweis von:
- Fachkentnissen
- Schuldenfreiheit
- polizeiliches Führungszeugnis
- keine Schulden bei Finanzamt und Sozialversicherungen
- u. v. m.
Alle Nahverkehrsunternehmen haben Anspruch auf Fördermittel. Diese sind nicht nur die Regionalisierungsmittel, sondern auch die Anschaffung für Fahrzeuge und Betriebshöfe und können aus den GVFG - Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bezuschusst werden.
Für die Schülerbeförderung und für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten (Freifahrt) gibt es weitere ausgleichsleistungen.
Mit diesen Ausgleichsleistungen, plus den Fahrgeldeinnahmen wird der Nahverkehr für Bus und Schiene (Eisenbahn, Straßenbahn, U-Bahn) in Deutschland aufrecht erhalten.
Neben den Ländern, den beauftragten Zweckverbänden und den Kommunen haben auch Verkehrsverbünde erheblichen Einfluss auf den Nahverkehr. In einem Verkehrsverbund treten alle Verkehrsunternehmen als EIN Unternehmen auf und der gleiche Fahrausweis kann sowohl im Bus als auch in der Eisenbahn, Straßenbahn, U-Bahn oder (manchmal) dem Schiff genutzt werden. In einem Verkehrsverbund gilt ein Tarif und die Fahrpläne der unterschiedlichen Verkehrsunternehmen werden nach Möglichkeit aufeinander abgestimmt.