

Der Berufskraftfahrer ist ein Facharbeiter für die Personen- und Güterbeförderung. Die Ausbildung erfolgt dual sowohl in der Berufsschule als auch im Verkehrsbetrieb.
Die Mindestvoraussetzung ist das Alter von 16 Jahren. Der Führerschein für B + E und C1 + E kann mit 17 erworben werden.
Die Ausbildung erfolgt nach der Berufskraftfahrer - Ausbildungsverordnung (BKV) in einem Ausbildungsrahmenplan.
Der Berufskraftfahrer hat im Zuge seiner Ausbildung den Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) bereits genüge getan. Die Weiterbildung alle 5 Jahre muss natürlich trotzdem erfolgen.
Dem Berufskraftfahrer werden folgende Fähigkeiten vermittelt:
1. Ausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz
5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
9. Kundenorientiertes Verhalten
10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
11. Betriebliche Planung und Logistik
12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
13. Qualitätssichernde Maßnahmen.
Berufskraftfahrer sollten für die Ausbildung einen Hauptschulabschluss nachweisen können. Später besteht eine Weitebildungsmöglichkeit zum Kraftverkehrsmeister.