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Kooperationsformen im ÖPNV

Kooperationsformen im Verkehrsgewerbe (z. B. ÖPNV)

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 14.10.2006

Tarifgemeinschaft

Gegenseitige Anerkennung der Fahrausweise

Verkehrsgemeinschaften

Verkehrsverbund

Im öffentlichen Personenverkehr sind Kooperationen besonders weit verbreitet. Kooperationen gibt es in verschiedenen Stufen und reichen von loser Zusammenarbeit bis zum Auftreten wie ein Verkehrsbetrieb. Hier werden nun die verschiedenen Kooperationsformen im ÖPNV wie Tarifgemeinschaften, Verkehrsgemeinschaften und Verkehrsverbünde erläutert:

Die kleinste Form einer Kooperation ist die gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen. Diese Zustände trifft man öfters auf Linienabschnitten an, die von mehreren Konzessionsinhabern gleichzeitig Befahren werden. Jeder Konzessionär ist berechtigt einen bestimmten Streckenabschnitt zu fahren, z. B. vom zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zum Berufsbildungszentrum.


Bei dieser Konstellation herrschen mitunter Bedienungsverbote für den einzelnen Konzessionär (Verkehrsbetrieb), die führt dazu, dass viele Fahrzeuge sich die gleich endliche Menge von Schülern (oder allgemeiner Fahrgäste) teilen.


Verkehrsbetriebe suchen nach kostengünstigen Lösungen. Durch die gegenseitige Anerkennung der Fahrausweise können die Fahrten auf die beteiligten Konzessionäre aufgeteilt werden. Damit brauch z. B. nicht alle Verkehrsbetriebe die 4. Stunde oder die 8. Stunde zu bedienen (Schulstunde).


Bei dieser "gegenseitigen Anerkennung von Fahrausweisen" gibt es zumeist keine Ausgleichszahlungen untereinander. Alle beteiligten Leisten ungefähr den gleichen Anteil und jeder erhält die Einnahmen der Fahrausweise, die bei ihm erworben werden.

Bei einer Tarifgemeinschaft arbeiten die beteiligten Verkehrsbetriebe in der Preis- und Tarifgestaltung sehr eng zusammen. Es wird versucht, die Tarife zu harmonieren.


Der Vorteil ist bei gemeinsam bedienten Streckenabschnitten, dass kein Preiskampf entsteht, sondern der Fahrgast immer den gleichen Fahrpreis zahlt. Der Preis bei Verkehrsunternehmer A ist dem Preis des Verkehrsunternehmers B gleichgestellt. Jedoch arbeiten beide (oder noch mehr) Verkehrsunternehmen auf eigene Rechnung. Jeder Verkehrsbetrieb muss sich den Tarif eigenständig von der jeweiligen Genehmigungsbehörde genehmigen lassen und betreibt seine eigenen Verkaufssysteme.

Eine gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen ist hier nicht gegeben. Ein Fahrgast kann mit dem Fahrausweis den er bei dem Verkehrsunternehmer A erworben hat, nicht bei dem Verkehrsunternehmer B fahren.

Bei einer Verkehrsgemeinschaft schließen sich die beteiligten Verkehrsunternehmen zusammen und treten gemeinsam nach außen als ein Verkehrsbetrieb auf (zumindest mit dem gleichen LOGO, z. B. Im Auftrag der "Name_Verkehrsgemeinschaft"). Die Verkehrsgemeinschaft wendet den gleichen Tarif an und öfters sind auch einheitliche Layoutgestaltung von Fahrausweisen, Fahrplänen, usw. vorhanden. Die beteiligten Verkehrsunternehmen sind jedoch völlig selbstständig und müssen sich den Tarif genehmigen lassen, zumeist verbleiben die Einnahmen bei dem Verkehrsbetrieb, der sie umsetzt. Manchmal gibt es absprachen im Bereich des Fahrplans, dies ist jedoch nicht immer gegeben. Bei Strecken die gemeinsam bedient werden, gibt es oft interne Verrechnungsabsprachen, müssen jedoch nicht sein.

Der Verkehrsverbund ist die engste Form der Kooperation im ÖPNV. Die in einem Verbund tätigen Verkehrsunternehmen geben hierbei ihre Tarifhoheit auf. Der Verkehrsverbund schreibt die Tarife vor und übernimmt die Koordination in der Abstimmung der Fahrpläne, übernimmt die Vertriebsaufgaben und die Marketingmaßnahmen.


Die Verkehrsbetriebe in einem Verkehrsverbund teilen sich die Einnahmen nach einem in harten Kämpfen gebildeten Verteilungsschlüssel. Die Einnahmeaufteilung kann dabei grundsätzlich nach verschiedenen Kriterien erfolgen, nach Anzahl der geleisteten Fahrzeugkilometer, oder Sitzplatzkilometer. Aber auch die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge, oder "alte Besitzstände" spielen bei solchen Einnahmeaufteilungsverfahren eine große Rolle. Wenn z. B. ein Verkehrsbetrieb ein lukrative Linie hat, möchte er hinterher nicht weniger erhalten.

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