

Es liegt in der Natur von Fahrausweisen, Fahrscheinen oder Fahrkarten, dass eine Kontrollierbarkeit vorliegen muss. Es gibt keine Norm oder Vorschriften über den Inhalt von Fahrausweisen, jedoch ergibt sich aus den Anforderungen des Steuerrechts und aus dem gewöhnlichen Betrieb eine bestimmte Anzahl von Fahrausweisinhalten.
Ein Fahrausweis sollte folgende Angaben mindestens enthalten:
Bei Fahrausweisen ist der Platz zumeist knapp bemessen. Auf einem Fahrausweis müssen daher die Dinge deutliche hervorgehoben werden, die eine leichte und schnelle Kontrollierbarkeit ermöglichen. Dies sind:
- der Name des Fahrausweises (Fahrausweisgattung)
- der Gültigkeitszeitraum (Datum)
- die räumliche Gültigkeit (Start- und Zielzone)
Es gibt immer wieder Fahrausweise bei denen:
- der Preis
- das Verkaufsdatum
- die Verkäuferkennung
- der Mehrwertsteuerbetrag
besonders hervorgehoben sind. Dies ist natürlich total am Ziel vorbeigeschossen. Der Preis ist zwar wichtig, wird aber nur 1 x bei der Bezahlung und eventuell später als Beleg benötigt. Die Fahrausweiskontrolleure benötigen relevante Gültigkeitsmerkmale. Profis achten bei der Fahrausweisgestaltung daher auf die Kontrollierbarkeit der Fahrausweise.
Fahrausweise sind Belege und müssen daher wie ein Kassenbon im Geschäft den Betrag und den Mehrwertsteuersatz beinhalten. Bei Fahrausweisen des Nahverkehrs gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Bei Fahrausweisen über 50 km gilt der reguläre Steuersatz. Bei Fahrausweisen über 100 Euro reicht es nicht, den Mehrwertsteuersatz auszuweisen, es muss zusätzlich der Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen werden.