

Öffentliche Unternehmen müssen bei größeren Beschaffungen eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Dieses Ausschreibungsverfahren ist in der VOL/A geregelt und muss streng formell durchgeführt werden.
Europaweit ist eine solche Ausschreibung ab einem Auftragswert von 422.000 Euro bindend. Dieser Wert gilt pro Auftrag und ist nicht an ein Kalenderjahr gebunden, dass heißt, die Lieferung darf durchaus über mehrere Jahre hinweg erfolgen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Vertrag geschlossen wird, der pro Jahr 100.000 Euro umfasst. Hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 5 Jahren so ist der Wert von 422.000 Euro überschritten und die Vergabe des Auftrags muss über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen.
Die EU - Richtlinien die in das jeweilige geltendende Landesrecht der EU - Staaten umgesetzt werden müssen, gelten ausschließlich für staatliche Institutionen. Verkehrsbetriebe, die eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft als Gesellschaftsform haben, fallen NICHT unter diese Verordnung.
Es gibt jedoch auch unterhalb des EU - Grenzwertes von 422.000 Euro pro Bundesland länderspezifische Regelungen, die im Einzelfall beachtet werden müssen. Zudem gibt es bei der Zusage von Fördermittel zumeist eine Bindung an die VOL/A. Wenn die bezuschussende Stelle dies im Bewilligungsbescheid als Auflage fordert, MUSS der Verkehrsbetrieb auch bei kleineren Beträgen eine Ausschreibung nach VOL/A durchführen.