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Der öffentliche Personennahverkehr muss nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) aufgrund der Daseinsvorsorge von dem Gesetzgeber für die Bevölkerung gewährleistet werden.
Im Regionalisierungsgesetz (RegG) hat der Bund die Verantwortung an die Länder übertragen. Damit die Länder die Aufgaben erfüllen können, erhalten die Länder Fördermittel des Bundes, die Regionalisierungsmittel.
Die Fördermittel des Regionalisierungsgesetzes (RegG) erfolgt aus dem Mineralölsteueraufkommen und Beträgt für:
2006 7.053,1 Millionen Euro
2007 6.709,9 Millionen Euro
ab 2008 6.609,9 Millionen Euro.
Diese Mittel sind zweckgebunden und müssen Vorrangig für den Schienenpersonennahverkehr verwendet werden. Die Länder erhalten aus diesen zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel folgende Prozentanteile.
Die Regionalisierungsmittel müssen hauptsächlich für den Schienenpersonennahverkehr verwendet werden. Jedoch dürfen die Länder aus den Fördermitteln des Regionalisierungsgesetzes alles Fördern, dass dem Personennahverkehr dienlich ist. Das können z. B. sein:
Die Regionalisierungsmittel dürfen für alles Verwendet werden, dass dem Personennahverkehr dienlich ist und fördert. Die Grenze der Förderung liegt in den Mitteln selber. Auch Fördermittel können nur einmal ausgegeben werden, die Zweckverbände der Länder müssen oft die Entscheidung treffen, ob lieber der Fahrplan gefördert werden soll, oder Dinge die die Qualität der Beförderung im Nahverkehr steigern (z. B. Dynamische Fahrgastinformationen oder Rechnergestütze Betriebsleitsysteme).