Personenverkehr in Deutschland

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Fördermittel für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Verkehrsbetriebe verpflichtet, für Schüler und Auszubildende eine besondere Ermäßigung zu gewähren. Diese Ermäßigung beträgt 75% des Preises für eine "reguläre Fahrkarte". Gemeint ist damit in der Praxis, dass eine Schülermonatskarte ca. 3/4 des Preises einer Monatskarte kosten darf.


...mehr zum Thema Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr


...Berechnungsbeispiel für Ausgleichsleistungen nach §45a PBefG

Ausgleichsleistungen nach §45a PBefG oder §6a AEG

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB Teil IX) ist die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten geregelt (Früher §62 des SchwbG). Danach sind die Verkehrsbetriebe verpflichtet, Schwerbehinderte kostenfrei gemäß den Eintragungen in dem Schwerbehindertenausweis mitzunehmen.


...mehr zum Thema Ausgleichsleistungen für Schwerbehinderte...

Ausgleichsleistungen nach §148 SGB (Sozialgesetzbuch)

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 14.10.2006

Fördermittel im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV und SPNV)

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) erlaubt den Verkehrsbetrieben eine Bezuschussung für die Beschaffung von Fahrzeugen und Betriebshöfen.


Bei dieser Förderung handelt es sich um eine politisch gewollte Strukturförderung......


mehr zur Förderung nach dem GVFG

Ausgleichsleistungen aufgrund vertraglicher Vereinbarung

Verkehrsbetriebe können von Dritten Zuschusszahlungen (Ausgleichsleistungen) erhalten. Bei dem Dritten kann es sich um das Land, Zweckverbände, den Kommunen, den Verbund (Verbünden) oder Schulkostenträger handeln.


Beispiel:

Ein Verkehrsunternehmer unterhält die Konzession für den Schülerverkehr der Grundschule in Adorf. Er setzt dort standardmäßig...


mehr zum Thema Ausgleichsleistungen aufgrund vertraglicher Vereinbarung

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Fördermittel (Regionalisierungsmittel) nach dem Regionalisierungsgesetz

Der öffentliche Personennahverkehr muss nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) aufgrund der Daseinsvorsorge von dem Gesetzgeber für die Bevölkerung gewährleistet werden.


Im Regionalisierungsgesetz (RegG) hat der Bund die Verantwortung an die Länder übertragen. Damit die Länder die Aufgaben erfüllen können, erhalten die Länder Fördermittel des Bundes, die Regionalisierungsmittel.


mehr zum Thema Regionalisierungsmittel im Personennahverkehr

Der Verkehrsmarkt in Deutschland und die von den staatlichen Stellen gegebenen Zuschüsse und Zuwendungen basieren zum großen Teil auf die im Grundgesetz verankerte "Daseinsführsorge". Obwohl das EU - Recht und die seit den Mitte der 90er - Jahren beginnende Privatisierung und Regionalisierung manche gewachsene Strukturen verändern, bleibt der Verkehrsmarkt in dem Grundgerüst nach wie vor stabil.


Jeder Verkehrsvertrieb erhält, sofern er die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, Förderungen und Ausgleichsleistungen vom Bund oder von den Bundesländern. In der heutigen Zeit ist es üblich geworden, dass die Verkehrsverbünde oder die Zweckverbände (Schienenpersonenverkehr) für die jeweilige Verkehrsinfrastruktur ebenfalls Zuschüsse für die Verkehrsbetriebe gewähren.

Das Word "Zuschuss" ist in der Verkehrsbranche nicht gerne gesehen, Aussenstehende können den Unterschied zwischen Fördermittel, Ausgleichsleistungen, Ausschreibungen und Zuschüsse jedoch oft nicht verstehen. Hier möchte ich den Begriff als Sammelbegriff für jegliche Zahlung von staatlicher Stelle benutzen.