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Schutzräume nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG

Schutzräume nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 02.10.2006

>>> GVFG Schutzräume

Das Bundesministerium des innern kann den Trägern einer unterirdischen Verkehrsanlage, die in das Programm aufgenommen ist, auffordern, in der Verkehrsanlage öffentliche Schutzräume einzurichten, wenn der Bund die entstehenden Mehrkosten trägt.


Die Aufforderung hierzu muss innerhalb eines Jahres nach Mitteilung des Programms ausgesprochen werden, in dem das Vorhaben erstmals ausgewiesen ist.

Die Frist verkürzt sich auf ein halbes jahr, wenn mit dem Vorhaben innerhalb der nächsten zwei Jähre begonnen werden soll.


Falls die Aufforderung rechtzeitig ergeht, darf das Vorhaben mit Zuwendungen oder Investitionszuschüssen nach diesem Gesetz nur gefördert werden, wenn der Träger des Vorhabens der Aufforderung nachkommt.

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