Personenverkehr in Deutschland
Fragen zu vielen Themen werden bei den Nachbarn beantwortet:
World of Archery
Website for Archer
Der Bogensport für Einsteiger und Fortgeschrittene
Voraussetzung zur Förderung nach dem GVFG
GVFG Förderungsfähige Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 02.10.2006
>>> GVFG Voraussetzung zur Förderung
In dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist geregelt, dass vom Bund über die Länder an die Gemeinden und Verkehrsbetriebe alles Förderungsfähig nach GVFG ist, das den Verkehr in den Gemeinden fördert. Hierzu gehören z. B. die Förderung von Fahrzeugen des Nahverkehrs, Rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, Umgehungsstraßen u. s. w.
Die Förderungsfähigen Vorhaben werden jedoch nur dann gefördert, wenn die Förderungsvoraussetzungen nach GVFG erfüllt sind. Diese Förderungsvoraussetzungen sind hier aufgeführt:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass
1. das Vorhaben
- nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt,
- in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen ist,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,
- Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen ehindertenbeauftragen oder Behindertenbeiräte anzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne des §5 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.
2. die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes des Vorhabens mit eigener Verkehrsbedeutung gewährleistet ist.
Verwandte Themen in der Rubrik GVFG: