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Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 02.10.2006

Fördermittel und Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

>> Gemeinde Verkehrs Finanzierungs Gesetz (GVFG)

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Vekehrsverhältnisse der Gemeinden, bekannt als GVFG, verteilt über die Länder die für den Verkehr und verkehrliche Maßnahmen vorgesehenen Förderungen, an die Gemeinden und Verkehrsunternehmen.


Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.

Im GVFG sind die Bedingungen beschrieben, unter denen die öffentlichen Zuwendungen und Fördermittel verteilt werden. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) unterscheidet folgende Punkte:

  • Förderungsfähige Vorhaben nach dem GVFG
  • Voraussetzungen für die Förderung nach GVFG
  • Förderungshöhe nach dem GVFG
  • Programme oder GVFG - Programme, die von der Bundesregierung oder von den Ländern durchgeführt werden
  • Schutzräume, nach dem GVFG besteht für Verkehrsunternehmen die Pflicht, sofern unterirdische Bauten gefördert werden, auf Verlangen Schutzräume einzurichten.

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