

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG, hier Link zum Download) dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebes der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene bei dem Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen.
Verwaltungsvorschrift für die Eisenbahnaufsicht über Fahrzeuge (EbAu(F)- (hier Downloadlink) ermächtigt das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Eisenbahnaufsichtsbehörde des Bundes. Es regelt inhaltlich die Überwachung der Betreiberverantwortung bezüglich des Zustandes von Fahrzeugen, die auf dem Nezt der EdB betrieben werden.
Die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO, hier Downloadlink) regelt die baulichen Anforderungen für den Oberbau (Gleisbau). Die Rechtsverordnung unterscheidet nach den Eisenbahnen des Bundes und für die Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes gehören (NE - Bahnen, oder nichtbundeseigene Eisenbahnen).
BG-Vorschrift Arbeiten im Bereich von Gleisen (StBG, hier Link zum Download) dient der Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb der Arbeiten im Bereich von Gleisen von Schienenbahnen.
Die Eisenbahnsignalordnung (ESO, hier Downloadlink) beschreibt die Signale im Eisenbahnbetrieb. Diese Verordnung ist vergleichbar mit der eventuell bekannteren Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO, hier Downloadlink) regelt die grundsätzlichen tariflichen Bestimmungen für den öffentlichen Eisenbahnerkehr.
Das Allgemeine Magnetschwebebahngesetzt (AMbG, hier Downloadlink) gilt für Magnetschwebebahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sofern sie gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden und Ihrer Zweckbestimmung zur Personen- und Güterbeförderung benutzen kann.
Das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesezt (ENeuOG, hier Link zum Download) ) führt die beiden bundesdeutschen Eisenbahnen Bundesbahn und Reichsbahn zusammen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Eisenbahnverkehrsleistungen sowie dem Betreiben der Eisenbahninfrastruktur.
Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (hier Link zum download) gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen und besagt, dass bei neuen Kreuzungen eine Überführung gebaut werden muss.
hier mehr über das Eisenbahnkreuzungsgesetz bei Wikipedia...