

Das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BinSchG, hier Downloadlink) regelt die Aufgaben des Bundes und die Zuständigkeiten für die Binnenschifffahrt.
Das Gesetz über die Errichtung des Deutschen Binnenschifffahrtsfonds (BinSchFondsG, hier Downloadlink) richtet ein Binnenschifffahrtsfond mit Sitz in Münster ein (Wasser und Schifffahrtsdirektion West). Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen des Bundes.
Die Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt (BinSchPatenV hier Download) unterteilt sich in die Abschnitte:
I Allgemeine Bestimmung
II Fahrerlaubnis
III Verfahren
IV Ordnungswidrigkeiten- und Schlußbestimmungen
Das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG hier Downloadlink) regelt die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt. Das Gesetz läßt sich in folgende Abschnitte unterteilen:
1. Schiffseigner
2. Schiffer
3. Schiffsmannschaft
4. Frachtgeschäft
5. Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck
6. Haverei (Schäden an Schiff oder Ladung)
7. Zusammenstoß von Schiffen, Bergung
8. Schiffsläubiger
9. Verjährung
10. Schlußbestimmung
Die Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs (BinSchSIVhier Downloadlink) regelt z. B., dass Schiffe über 15 t Wasserverdrängung zum melden sind. Zudem werden den Schifffahrtsdirektionen Lenkungsmaßnahmen zugebilligt.
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO, hier Downloadlink) regelt das Verhalten der Schiffsführer und die baulichen Maßnahmen an den Schiffen für eine sichere Passage.