Personenverkehr in Deutschland
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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 02.10.2006
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
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Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bildet die gesetzliche Basis für den Personenverkehr auf der Straße. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beinhaltet Allgemeine Bestimmungen, das Genehmigungsverfahren sowie Rechte und Pflichten wie z. B. die Betriebspflicht und Beförderungspflicht für die Omnibusunternehmen, Straßenbahnunternehmen und weitere Verkehrsunternehmen (z. B. Taxenunternehmen).
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist in seinem Inhalt vielfältig. Daher sind hier Links zur Seiten aufgeführt, die bestimmte Themenbereiche des Personenbeförderungsgesetzes näher beschreiben:
- Fachgesetze Strasse (allgemein): diese Seite gibt eine Übersicht zu weiteren Gesetzen die im Personenverkehr auf der Straße zu beachten sind
- Ausgleichsleistungen nach §45a PBefG: die Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr werden für Schülerzeitkarten gezahlt.
- Beispiel für die Berechnung der Ausgleichsleistungen im Schülervekehr: Auf dieser Seite wird mit fiktiven Zahlen eine Berechnung aufgrund des §45a PBefG durchgeführt.
- Genehmigungsverfahren Straßenpersonenverkehr: Sammelseite mit herausgestellten Merkmalen des Personenbeförderungsgesetzes.
- Genehmigungsverfahren Straßenbahnen: Sammelseite mit herausgestellten Merkmalen des Personenbeförderungsgesetzes.
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