Personenverkehr in Deutschland

Google
Web www.allesgelingt
www.personenverkehr.eu

Fragen zu vielen Themen werden bei den Nachbarn beantwortet:

World of Archery


Website for Archer

Der Bogensport für Einsteiger und Fortgeschrittene

© My Cool Company

Regionalisierungsgesetz (RegG)

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 02.10.2006

Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personenahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - Reg-G) wurde als Arikel 4 Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 verkündet und ist seit dem 01. Januar 1994 in Kraft.


Das Regionlisierungsgesetz überstellt die Verantwortung zur Durchführung des Personennahverkehrs auf die Bundesländer, soweit es sich um Eisenbahnverkehr handelt. Bei Strassenverkehr geht die Verantwortung auf die Kommunen (Kreise und Städte) über.


Der Bund zahlt hierfür Gelder an die Bundesländer, damit die Länder diese Aufgaben auch übernehmen können.


Das Regionalisierungsgesetz setzt das EU - Recht um, dass freien Zugang verschiedener Wettbewerber auf die Verkehrsträger Schiene ermöglichen soll.

Regionalisierungsgesetz (RegG)

>>> Regionalisierungsgesetz (RegG)

Das Regionalisierungsgesetz (RegG) stellt im §1 klar, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Bei der Daseinsvorsoge handelt es sich um einen Anspruch aus dem Grundgesetz, der den Menschen deren Grundbefürfnisse erfüllen soll. Der Personennahverkehr ist damit ein Grundbedürfnis, dass der Gesetzgebe erfüllen muss. Das Regionalisierungsgesetz (RegG) überträgt die Verantwortung der Daseinsvorsorge auf die Bundesländer.

Daseinsvorsorge, das Regionalisierungsgesetz überträgt die Verantwortung auf die Bundesländer

Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)

Öffentlicher Personennahverkehr ist die allgemein zugänglich Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorot- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Zum Personennahverkehr gehören alle Reiseweiten bis 50 km oder wenn die Gesamtreisezeit innerhalb einer Stunde liegt.


Um die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr zu Verbessern, ist laut Regionalisierungsgesetz (RegG) die Zuständigkeiten für den Personennahverkehr zusammen zu führen. Die Länder werden damit aufgefordert, eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die dies pro Bundesland ermöglicht. Die Bundesländer haben hierzu ihrerseits eigene Regionalisierungsgesetze (RegG) erlassen.

Personenahverkehr nach dem Regionalisierungsgesetz

Das Regionalisierungsgesetz (RegG) spricht im §4 von der Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung. Demnach kann für den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr von den Bundesländern mit einem Verkehrsunternehmen die Durchführung der Verkehrsleistung vertraglich vereinbart werden. Bislang war den Verkehrsbetrieben überlassen, inwieweit der Verkehr durchgeführt worden ist. Näheres wurde natürlich eng mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt. Nun können die im jeweiligen Landesrecht bestimmte Stellen (z. B. Zweckverbände) einzelne Linien oder gar einzelne Verkehrsgebiete zur Ausschreibung anbieten und mit den Verkehrsbetrieben hierfür Verkehrsverträge abschließen.

Aufteilung der Fördermittel nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) auf die Bundesländer

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus dem Regionalisierungsgesetz (RegG) erfolgt aus dem Mineralölsteueraufkommen und Beträgt für:

2006 7.053,1 Millionen Euro

2007 6.709,9 Millionen Euro

ab 2008 6.609,9 Millionen Euro.


Diese Mittel sind Zweckgebunden und müssen Vorrangig für den Schienenpersonennahverkehr verwendet werden.

Fördermittel und Finazierung nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)

  • Baden - Württemberg 10,44 %
  • Bayern 14,98 %
  • Berlin 5,46 %
  • Brandenburg 5,71 %
  • Bremen 0,55 %
  • Hamburg 1,93 %
  • Hessen 7,41 %
  • Mecklenburg-Vorpommern 3,32 %
  • Niedersachsen 8,59 %
  • Rheinland - Pfalz 5,24 %
  • Saarland 1,32 %
  • Sachsen 7,16 %
  • Sachsen - Anhalt 5,03 %
  • Schleswig - Holstein 3,11 %
  • Thüringen 3,99 %

Verwandte Themen in der Rubrik Gesetze: