Personenverkehr in Deutschland

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Schienenpersonen - Fernverkehrsstatistik

Schienenpersonen - Fernverkehrsstatistik

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 22.10.2006

Im §18 VerkStatG ist die Schienen - Personenfernverkehrsstatistik definiert. Demnach müssen Eisenbahnunternehmen im Schienenpersonenfernverkehr vierteljährlich:


die Zahl der Fahrgäste und die Beförderungsleistung


melden.


Jährlich müssen gemeldet werden:


- das Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen,

- Zahl der Fahrgäste und Beförderungsleistung nach Hauptverkehrsverbindungen, Fahrleistung in Zugkilometrn und Beförderungsangebot nach In- und Ausland,

- Zahl der Fahrgäste im internationalen Verkehr nach dem Staat des Einstiegs und dem Staat des Ausstiegs

fünfjährlich müssen gemeldet werden:

- Zahl und Platzkapazität der Schienenfahrzeuge nach Art der Fahrzeuge,

- Zahl der Beschäftigten nach Einsatzart,

Zahl der Fahrgäste nach Ein- und Aussteigeregion nach der NUTS-2-Regionalgliederung.

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