Personenverkehr in Deutschland

Google
Web www.allesgelingt
www.personenverkehr.eu

Fragen zu vielen Themen werden bei den Nachbarn beantwortet:

World of Archery


Website for Archer

Der Bogensport für Einsteiger und Fortgeschrittene

Schieneninfrastrukturstatistik

Infrastrukturstatistik für Eisenbahnunternehmen

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 22.10.2006

Nach dem Verkehrsstatistikgesetz (§18 VerkStatG) sind jährlich von Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu melden:


Die Länge der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen neu gebauten oder reaktivierten Strecken sowie der stillgelegten Strecken nach Art der Betriebsordnung, Gleise oder Spuren und nach Ländern.

Fünfjährlich sind zu melden:

- Zahl der Streckenübergänge nach Art der Übergänge und Ländern,

- Zahl der Bahnhöfe, Haltestellen und Haltepunkte des Schienen - Personenverkehrs nach Art der Betriebsordnung der Strecken und Ländern,

- Zahl der Bahnübergänge nach der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung, nach Art der kreuzenden Straßen und Wege, Art der Sicherung, nach Ortslage und Ländern,

- Länge des Streckenbestandes nach der Spurbreite, Art des Bahnkörpers, zulässiger Geschwindigkeit des Zugverkehrs und Art der verkehrlichen Nutzung,

- Länge des Strecken-, Gleis- und Spurbestandes nach Art der Betriebsordnung, Elektrifizierung, Gleise und Spuren und nach Ländern.

Die Erhebungsmerkmale werden nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres erfasst.

Verwandte Themen in der Rubrik Verkehrsstatistikgesetz: