Personenverkehr in Deutschland
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Im Verkehrsgewerbe sind eine Reihe von besonderen Gesetzen und Verordnungen zu beachten.
Gesetze und Verordnungen die im ÖPV zu beachen sind
© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 14.09.2006
Im Verkehrsgewerbe gibt es eine Reihe von Fachgesetzten und Verordnungen. Neben den allgemeingültigen Gesetzen wie das Steuerrecht, das BGB oder das HBG gibt es je nach Verkehrsträger Straße, Schiene und Luft eigene Gesetze und Verordnungen die die Besonderheiten des Personenverkehrs regeln.
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für den jeweiligen Verkehrsträger erläutert.
Fachgesetze für den Straßenpersonenverkehr
- PBefG (Personenbeförderungsgesetzt)
- Freistellungsverordnung (Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes)
- BoKraft (Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr)
- BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen)
- Berufszugangsverordnung (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PVZu9V) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 27 vom 23. Juni 2000)
- VerordnungüberdieallgemeinenBeförderungsbedingungen (VOBefBed)
- Taxenordnung (Jeweils erstellt von den Kreisen und Städten)
- Fahrerlaubnisversordnung (FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (in Kraft seit 01.03.2002)
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (EWG Nr. 3820/85 Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr)
- Fahrpersonalgesetzt (FPersG)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzt (BKrFQG)
Alle Gesetze in Deutschland basieren auf das Grundgesetzt (GG hier Link zum PDF Download). Im Grundgesetz ist u. a. auch beschrieben, wie Gesetze und Rechtsverordnungen entstehen. Aufgrund dessen, leiten sich alle anderen Gesetze vom Grundgesetz ab.
Das nächste sehr wichtige Gesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB hier Link auf Downloadseite). In dem BGB werden die privatrechtlichen Verhältnisse definiert. Das gleiche gilt für das für Kaufleuten geltende Handelsgesetzbuch (HGB hier Link zur Downloadseite HGB).
Fachgesetze heben die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf. So ist im BGB zum Beispiel die Haftung geregelt. In der Eisenbahnverkehrsordnung sind jedoch ganz andere Regeln für die Haftung zu finden. Welche der beiden Gesetze oder Bestimmungen kommen nun zur Anwendung? Ganz einfach, die Bestimmung im Fachgesetz wird angewendet. Ist eine Angelegenheit in einem Fachgesetz nicht geregelt, so greift sofort an dieser Stelle die Regeln des BGB.
Fachgesetze für den Eisenbahnverkehr
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Eisenbahnverkehrsordnung (EVO)
- Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO)
- Eisenbahn Signalordnung (ESO)
- Haftpflichtgesetz (HaftPfG)
- Eisenbahnaufsicht über Fahrzeuge (EbAu(F))
- Berufsgenossenschaftliche Vorschrift über die Abwendung von Gefahren im Gleisbereich
- Allgemeines Magnetschwebebahngesetzt (AMbG)
- Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens
- Eisenbahnkreuzungsgesetz
Fachgesetze für den Luftverkehr
- Luftfahrtgesetzt (LuftVG)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- Luftnachweissicherungsgesetz (LuftNaSig)
Fachgesetze für den Schiffsverkehr
- Binnenschifffahrtsgesetz (BinnSchG)
- Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs (BinSchSIV)
- Binnenschifffahrtspatentverordnung (BinSchPatentV)
- Gesetz über die Aufgaben des Bundes (BinSchG)
- Binnenschifffahrtsfond (BinSchFondsG)
- Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
- Handelsgesetzbuch (HGB) 5. Buch mit dem 2. Seerechtsänderungsgesetz
Allgemeine Verkehrsgesetze
- Gesetz zur Beschleunigung der Planung für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (VerkPBG))
- Regionalisierungsgesetz (RegG)
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