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Sorgfaltspflicht bei der Schülerbeförderung

Sorgfaltsmaßstab in der Schülerbeförderung

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 03.06.2007

Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr haben die Pflicht, sich während der Fahrt einen festen Halt zu verschaffen. Die Verkehrsunternehmen die Vorbeugen, bringen eine solche Bestimmung in den individuellen Allgemeinen Beförderungsbedingungen unter. Diese Beförderungsbedingungen entsprechen vom rechtlichen Rahmen her den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und jeder Fahrgast stimmt mit dem Betreten des Fahrzeugs diesen Beförderungsbestimmungen zu.

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Wie verhält es sich nun im Schülerverkehr? Gelten im Schülerverkehr andere Regeln und Bedingungen? Nach einem Urteil des Landgerichts Verden vom 07.09.2005 - 7 0 167/05 besteht für den Schülerverkehr keine besondere Sorgfaltspflicht für das Verkehrsunternehmen.


In diesem Fall wurde ein Grundschüler verletzt als der Busfahrer gezwungen war verkehrsbedingt zu bremsen. Der Schüler stand im Mittelgang wie ca. 20 andere Schüler auch da alle Sitzplätze belegt waren. Es handelte sich insgesamt um eine Fahrtstrecke von ca. 7 km zur Grundschule.

Die Eltern verklagten den Busunternehmer auf Schadensersatz da angeblich eine besondere Sorgfaltspflicht für den Transport der Grundschüler bestanden hätte. Insbesondere während der Schülerbeförderung müßte der Transport besonders gefahrlos gestaltet werden und dies könne bei stehenden Schülern nicht der Fall sein.


Das Landgericht war nicht dieser Auffassung, da es sich um ein Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs handelte. Das verwendete Fahrzeug war mit 45 Sitz- und 46 Stehplätzen amtlich zugelassen und es befanden sich ca. 60 Schüler in dem Bus. Damit war das Fahrzeug nicht überladen.

Dieser Konflikt zwischen Eltern und den Schülerverkehr betreibenden Omnibusunternehmen ist ein alter Streit. Natürlich gibt es den Wunsch der Eltern, dass die Kinder möglichst Gefahrlos befördert werden. Zudem gibt es gerade in der Rush Hour vollbesetzte Fahrzeuge, dass die Fahrt für Niemanden zu ertragen ist, vor allem in den heißen Sommermonaten.


Die Verkehrsbetriebe können jedoch nicht auf unbegrenzte Ressourcen zurück greifen. Die Anzahl der zur Schulzeit zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und Busfahrer ist begrenzt. Jeder Schüler seinen eigenen Sitzplatz würde die Kosten für die Schülerbeförderung schnell verdreifachen, da die Fahrzeuge außerhalb des Schülerverkehrs nicht genutzt werden können (mangels Bedarf). Für die Lösung des Problems ist die Politik gefragt. Wenn die Schullastkostenträger bereit sind die Mehrkosten zu tragen, können sicherlich auch weitere Fahrzeuge im Schulverkehr eingesetzt werden. Zumindest im Bereich der Grundschulen sollte eine solche Regelung finanzierbar sein. Hier sind jedoch die Eltern gefordert eine solche Regelung über die Schullastkostenträger anzustoßen und die Politik gewillt sein, die Kosten zu übernehmen.