Personenverkehr in Deutschland

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Haftung im Personenverkehr

Recht und Haftung im Personenverkehr

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 14.10.2006

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Die Haftung im Personenverkehr unterliegt in erster Linie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem dort geltenendem Haftungsrecht. Es gibt jedoch für die verschiedenen Verkehrsträger Luft, Wasser, Straße und Schiene eine Reihe von Sondergesetzen die gerade im Bereich Recht und Haftung vom BGB abweichende Regelungen treffen. Diese Sondergesetze wie z. B.:

  • das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO)
  • das Luftverkehrsgesetz
  • das Binnenschifffahrtsgesetz

Bei diesen Gesetzen handelt es sich um Fachgesetze. Es gilt im deutschen Recht den Grundsatz, dass das BGB so lange gilt, wie es in einem Fachgesetz nicht eine abweichende Regelung gibt. In diesem Fall ist die Regelung des Fachgesetzes binden. Dies trifft im Personenverkehr für die unterschiedlichen Verkehrsträger mehrfach zu.

Die Haftungsregelungen und die Haftungshöhe ist abhängig vom den Schaden und die Verursachung des Schadens. So wird ein Verspätungsschaden, ein Sachschaden oder ein Personenschaden rechtlich anders bewertet.