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Die Haftung im Personenverkehr unterliegt in erster Linie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem dort geltenendem Haftungsrecht. Es gibt jedoch für die verschiedenen Verkehrsträger Luft, Wasser, Straße und Schiene eine Reihe von Sondergesetzen die gerade im Bereich Recht und Haftung vom BGB abweichende Regelungen treffen. Diese Sondergesetze wie z. B.:
Bei diesen Gesetzen handelt es sich um Fachgesetze. Es gilt im deutschen Recht den Grundsatz, dass das BGB so lange gilt, wie es in einem Fachgesetz nicht eine abweichende Regelung gibt. In diesem Fall ist die Regelung des Fachgesetzes binden. Dies trifft im Personenverkehr für die unterschiedlichen Verkehrsträger mehrfach zu.