Personenverkehr in Deutschland
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Der Genehmigungsantrag für den Betrieb im Straßenpersonenverkehr
Der Genehmigungsantrag für den Straßenpersonenverkehr
© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 03.11.2006
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung ist im §11 PBefG (Genehmigungsbehörde) für die verschiedenen Verkehrsarten und -formen geregelt. Hier aufgeführt sind die Dinge aufgelistet, die bei einem Antrag vorgelegt werden müssen.
- Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
- Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
- eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs, entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan §8 (3) PBefG
Beim Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Straßenbahn- und Obusverkehr müssen zusätzlich die folgenden Punkte beigefügt werden:
- eine Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien, letzteres soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind,
- Beförderungsentgelte und Fahrplan,
- auf Verlangen der Genehmigungsbehörde einen Bauplan sowie mit Beschreibungen der Betriebsanlagen
Genehmigunsantrag für alle Antragsarten enthält
Genehmigungsantrag für Straßenbahnen und Obusverkehr
Genehmigungsantrag für Kraftfahrzeuge im Linienverkehr
Für Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr müssen dem Genehmigungsantrag zusätzlich folgende Punkte beigefügt werden:
- eine Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien, letzteres soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind,
- Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitz- und Stehplätze) der zu verwendenden Fahrzeuge,
- Beförderungsentgelte und Fahrplan
Genehmigungsantrag für Kraftfahrzeuge im Gelegenheitsverkehr
Im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen folgende Punkte dem Genehmigungsantrag beigefügt werden:
- die Verkehrsform des Gelegenheitsverkehrs (§46 PBefG, gemeint ist z. B. der Anmietverkehr),
- Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplätze) der zu verwendenden Fahrzeuge
Zuverlässigkeit des Antragstellers
Der Antragsteller muss während des Genehmigungsverfahrens seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Genehmigungsbehörde möchte damit sicher stellen, dass der Antragssteller auch für die Genehmigungsdauer in der Lage ist, den genehmigten Verkehr zu leisten.
Im §11 (2) wird gefordert, dass dem Antrag Unterlagen beizufügen sind, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ermöglichen.
Das können Bilanzen oder Bankbürgschaften sein, aber auch Aussagen von Gewerkschaften oder Aussagen der Krankenkassen. Insbesondere die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
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