

Im Straßenpersonenverkehr gilt für Kraftfahrzeuge und Straßenbahnen das Personenbeförderungsgesetz. In dem Personenbeförderungsgesetz sind die subjektiven und objektiven Voraussetzungen für die Erteilung einer Personenbeförderungsgenehmigung beschrieben. Das Personenbeförderungsgesetz unterscheidet zudem verschiedene Formen des Personenverkehrs (Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr u.v.m.). Wer Personenverkehr betreiben möchte, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren und -bedingungen einhalten.
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In Deutschland ist der Personenverkehr reglementiert. Nicht jeder darf einen Bus kaufen und damit Personen von A nach B befördern. Der Staat ist aufgrund der Daseinsfürsorge verpflichtet, eine angemessene Infrastruktur vorzuhalten und eine angemessene Beförderungsqualität zu gewährleisten.
Hierfür sind eine Reihe von Sondergesetzen (Fachgesetze für Straße, Schiene, Wasser und Luft) erlassen worden.
Wer Personenverkehr betreiben möchte, muss die Regeln und Vorschriften die in den Fachgesetzen erlassen worden sind einhalten. Hier sind für die unterschiedlichen Verkehrsträger Fachgesetze und erforderlichen Genehmigungsverfahren erläutert.