

Das Reisebüro tritt als Reisemittler auf. Das Reisebüro führt in der Regel Reisen nicht selber durch oder bietet die Reisen nicht selber an (als ist in der Regel kein Reiseveranstalter). Zwischen den Reisebüros und den Reiseveranstaltern, Hotels, Yachtmietung, etc. erbringen die Reisebüros Vermittlungsleistungen.
Diese Vermittlungsleistung sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Hier tritt nicht das BGB in Kraft, da sowohl das Reisebüro als auch der Reiseveranstalter Kaufmann nach HGB sein müssen. Unter Kaufleuten gilt das Kaufmannsrecht und die Bestimmungen des BGB werden nur dann angewendet, wenn im HGB keine Bestimmungen zu finden sind.