

Ein Reisender im Reisebüro schließt mit dem Reisebüro einen Geschäftsbesorgungsvertrag ab. Gleichzeitig schließt der Reisende mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag ab. Gerade bei Pauschalreisen gibt es viele beteiligten Parteien gleichzeitig. Diese stehen untereinander in verschiedenen Rechtsbeziehungen.
Die Rechtsbeziehung zwischen Reisendem und Reisebüro als Geschäftsbesorgungsvertrag ist im BGB geregelt. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist wie der Beförderungsvertrag ein Werkvertrag und es gelten die Bestimmungen nach dem §§ 631 ff. BGB.
In dem BGB wurde das EG Recht umgesetzt und gerade im Bereich Überweisungen und Geldzahlungen ins Ausland viele Dinge EU Weit vereinheitlicht. Diese sind in den §§ 675 ff. definiert.