Personenverkehr in Deutschland

Google
Web www.allesgelingt
www.personenverkehr.eu

Fragen zu vielen Themen werden bei den Nachbarn beantwortet:

World of Archery


Website for Archer

Der Bogensport für Einsteiger und Fortgeschrittene

© My Cool Company

Pauschalreise, Reisemangel: Reisepreisminderung

Reisepreisminderung bei Reisemangel

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 06.11.2006

Eine Reisepreisminderung setzt einen Reisemangel voraus. Ein Reisemangel muss dem Reiseveranstalter gemeldet werden und der Reiseveranstalter muss die Möglichkeit erhalten, den Reisemangel zu beseitigen (Abhilfe von Reisemängel). Auch der Reisende selber hat die Möglichkeit durch Selbstabhilfe den Reisemangel zu beseitigen.


Sofern der Reisende den Reisemangel in kauf nimmt, kann der Reisende für den Mangel eine Reisepreisminderung verlangen (§ 651 d BGB).


Ein Reisemangel muss dem Reiseveranstalter sofort gemeldet werden. Am besten geschieht dies mit einem Mängelprotokoll in dem der Mangel bestmöglich Dokumentiert wird. Wenn irgend möglich mit Bildern oder weiteren aussagekräftigen Zeugenaussagen.

Diese Dokumentation ist gerade im Streitfall vor Gericht sehr wichtig. Was vor Ort sehr klar und einleuchtend erscheint, muss eventuell vor einem deutschen Gericht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Je besser die Eindrücke sind, die sich ein Richter von dem Reisemangel machen kann, um so besser für den Reisenden.

Reisepreisminderung nach Frankfurter Tabelle

Bei welchen Mängeln der Reisepreis um welchen Betrag gemindert werden kann ist sehr müßig zu definieren. Dies hängt stets vom Einzelfall und dem Gericht ab.


In der Reisebranche hat sich die Frankfurter Tabelle etabliert, die jedoch nur als Richtwert zu sehen ist. Kein Gericht ist verpflichtet, diese Tabelle so anzuwenden, sie ist eine Orientierungshilfe für Reisepreisminderungen.

Mangelgrund Minderung in Prozent (%)


anderes Hotel 10 - 25


fehlender Meerblick 5 - 10


fehlende Klimaanalage 10 - 20


Ungeziefer 10 - 50


Lärm am Tag 5 - 25


Lärm in der Nacht 10 - 40


fehlende Sportmöglichkeit 5 - 10

bei fester Zusage (z. B.

Tauchkurs oder Bogenkurs)


verlorenes Reisegepäck 0 - 25