

Das Land gewährt Zuwendungen zur Invistitionsförderung für Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV au den durch des GVFG bereitgestellten Bundesmitteln. Diese werden ergänzt durch Landesmittel, deren Höhe sich nach dem Jahresbetrag dieser Bundesfinanzhilfen unter Zugrundelegung der festgesetzen Fördersätze für die jeweilige Fördergegenstände bemißt. Der jährliche Gesamtbetrag der ergänzenden Landesmittel beläuft sich auf mindestens 25% der GVFG Mittel.
Die Zuwendungen sind bestimmt für Gemeinden, Kreise und Zweckverbände sowie für öffentliche und private Verkehrsunternehmen.
Die Investitionen des ÖPNV werden darüber hinaus gefördert aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes. Gefördert werden können Vorhaben der Infrastruktur.
Das Land gewährt ferner Zuwendungen für die Beschaffung von Schienenfahrzeugen der Eisenbahnen des Bundes und der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium stellt auf der Grundlage des ÖPNV - Ausbauplanes jährlich fortzuschreibende Investitionsprogramme auf.