

Der ÖPNV - Bedarfsplan oder der ÖPNV - Ausbauplan wird unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung und der Belange des Umweltschutzes und des Städtebaus für das Verkehrswesen zuständige Ministerium nach Anhörung der Aufgabenträger und im Benehmen mit der Landesplanungsbehörde für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV einen Bedarfsplan (ÖPNV - Bedarfsplan) auf. Der ÖPNV - Bedarfsplan umfaßt die langristige Planung für die Schieneninfrasturktur und andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahrenprüft das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium, ob der Bedarfsplan fortzuschreiben ist.
Der ÖPNV - Bedarfsplan muss von dem Verkehrsausschuß des Landtags bestätigt werden.
Auf der Grundlage des ÖPNV - Bedarfsplans erstellt das zuständige Minsterium mit dem Verkehrsausschuss des Landtags inen ÖPNV - Ausbauplan, der einen Zeitraum von fünf Jahren umfaßt. nach jeweils fünf Jahren wird der ÖPNV - Ausbauplan fortgeschrieben, wobei auch die in diesem Plan enthaltenen aber nochnicht realisierten Maßnahmen zu prüfen sind.
Das zuständige Ministerium erstellt auf Grundlage des ÖPNV - Ausbauplans jährliche Förderprogramme. Diese umfassen über die Maßnahmen des ÖPNV - Ausbauplans hinaus auch die Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen des ÖPNV.