

Das Regionalisierungsgesetz (RegG) des Bundes überträgt die Verantwortung für die Durchführung des Nahverkehrs auf die Länder. Die Bundesländer erhalten hierfür Regionalisierungsmittel.
Die Aufgabenträger und Zweckverbände der Länder übernehmen die Verantwortung der Daseinsvorsorge und sind für die Durchführung des Nahverkehrs in ÖPNV und SPNV verantwortlich. Das Regionalisierungsgesetz bevorzugt den SPNV deutlich und Stuft den Schienenpersonenverkehr höher ein.
Im Zuge des Regionalisierungsgesetzes wurden eine Reihe von Verkehrsgesetzen verändert. So wurde auch im Personenbeförderungsgesetz der §13a PBefG neu eingeführt, der den Kommunen erlaubt, gemeinwirtschaftliche Fördermittel für den ÖPNV zu nutzen. Die Konzessionsrechtlichen oder Genehmigungsrechtlichen Bedingungen für den Strassenpersonenverkehr wurden dem EU - Recht angepasst.
Hier wird beispielhaft anhand des Regionalisierungsgesetzes des Landes Nordrheinwestfalen der Sinn und die daraus ergebene Konsequenz des Regionalisierungsgesetzes aufgezeigt.
