

Auf den Schwerbehindertenausweisen sind Merkzeichen abgedruckt, die den Schwerbehinderten Klassifizieren. Aus diesen Merkzeichen ergeben sich für den Schwerbehinderten unterschiedliche Rechte und Nutzungsmöglichkeiten für den Schwerbehindertenausweis.
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
B: Ständige Begleitung des Menschen mit Behinderung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig
Bl: Der Mensch mit Behinderung ist blind
G: Der Mensch mit Behinderung ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert
aG: Der Mensch mit Behinderung ist außergewöhnlich gehbehindert
H: Der Mensch mit Behinderung ist hilflos
Gl: Der Mensch mit Behinderung ist gehörlos
RF: Der Mensch mit Behinderung erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Nachteilsausgleiche bei den Telefongebühren
Eine EU - weite Regelung für die Ausgabe und Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen gibt es nicht. Die Versorgungsämter und auch die anderen EU - Staaten geben jedoch Bestätigungen aus, in der in verschiedenen Sprachen der Hinweis "Schwerbehinderung" aufgeführt ist.
In vielen EU - Staaten gilt diese Bestätigung in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis als als Ersatz der Parkkarte. Wer sicher gehen möchte, holt sich beim örtlichen Straßenverkehrsamt einen EU - Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.