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Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis

Merkmale auf dem Schwerbehindertenausweis

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 07.11.2006

Auf den Schwerbehindertenausweisen sind Merkzeichen abgedruckt, die den Schwerbehinderten Klassifizieren. Aus diesen Merkzeichen ergeben sich für den Schwerbehinderten unterschiedliche Rechte und Nutzungsmöglichkeiten für den Schwerbehindertenausweis.


Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:


B: Ständige Begleitung des Menschen mit Behinderung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig


Bl: Der Mensch mit Behinderung ist blind


G: Der Mensch mit Behinderung ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert


aG: Der Mensch mit Behinderung ist außergewöhnlich gehbehindert


H: Der Mensch mit Behinderung ist hilflos


Gl: Der Mensch mit Behinderung ist gehörlos


RF: Der Mensch mit Behinderung erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Nachteilsausgleiche bei den Telefongebühren


EU - Behindertenausweis

Eine EU - weite Regelung für die Ausgabe und Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen gibt es nicht. Die Versorgungsämter und auch die anderen EU - Staaten geben jedoch Bestätigungen aus, in der in verschiedenen Sprachen der Hinweis "Schwerbehinderung" aufgeführt ist.


In vielen EU - Staaten gilt diese Bestätigung in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis als als Ersatz der Parkkarte. Wer sicher gehen möchte, holt sich beim örtlichen Straßenverkehrsamt einen EU - Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.


Intakt