

Jedes Bundesland führt sein eigenes Statistisches Landesamt, eine Ausnahme bilden die Länder Schleswig - Holstein und Hamburg. Diese Länder teilen sich ein gemeinsames Amt. Die Verkehrsbetriebe (Luftverkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, Straßenbahnen oder Schifffahrtsbetriebe) melden die statistischen Zahlen an das für sie zuständige statistische Landesamt.
In den statistischen Landesämtern werden die gemeldeten Zahlen aufbereitet und an das Statistische Bundesamt weitergeleitet, dieses Widerum meldet die Zahlen an die EU weiter. Dieses System ist EU - Weit realisiert. So werden länderübergreifende Vergleiche möglich.
