Personenverkehr in Deutschland
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Statistikpflicht im Personenverkehr
Personenverkehrsstatistik
© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 29.10.2006
Im Personenverkehr auf der Straße sind die Verkehrsunternehmen (Omnibusunternehmen) ab einer Größe von 250.000 Beförderungsfälle zur Abgabe von statistischen Meldungen nach dem Verkehrsstatistikgesetz verpflichtet. Die Meldungen werden beim Statistischen Bundesamt zusammengefasst und in einem Qualitätsbericht für die 1/4-Jahresstatistik und die Jahres / 5-Jahres - Statistik zusammengefasst.
Beförderungsfälle im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Linienverkehr)
In den Kalenderjahren 2002 bis 2005 wurden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße (ÖSPNV) mit Bus und Straßenbahn folgende Beförderungsleistung erzielt:
- 2002 7.905 Millionen Fahrgäste
- 2003 8.034 Millionen Fahrgäste
- 2004 8.627 Millionen Fahrgäste
- 2005 8.669 Millionen Fahrgäste (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Beförderungsfälle im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen
Im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen wurde in den Jahren 2002 - bis 2004 folgende Beförderungsleistung erbracht:
- 2002 76 Millionen Personen
- 2003 77 Millionen Personen
- 2004 99 Millionen Personen (Quelle: Statistisches Bundesamt)