Personenverkehr in Deutschland

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Statistikpflicht nach dem Verkehrsstatistikgesetz

Statistische Zahlen für den Schiffverkehr

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 29.10.2006

Für den Schifffahrtsverkehr ist Pflicht zur Abgabe von statistischen Meldungen im Verkehrsstatistikgesetz geregelt. Diese Zahlen werden in der Schifffahrtsstatistik zusammengefasst und von den verschiedenen Ämtern ausgewertet.


Die gesammelten Zahlen werden beim statistischen Bundesamt zusammengeführt und im Qualitätsbericht dargestellt.

Länge des Wasserstraßennetzes

Nach Auskunft des statistischen Bundesamtes beträgt die Länge der schiffbaren Wasserwege in Deutschland in den Jahren:

  • 2002 7.500 km
  • 2003 7.500 km
  • 2004 7.500 km
  • 2005 7.500 km

Anzahl der Schiffe (Seehandelsschiffe und Binnenschiffe)

Für den Bereich der Seehandelsschiffe waren in den Jahren 2002 - 2004 folgende Anzahl von Fahrgastschiffen registriert:

  • 2002 125 Stück
  • 2003 124 Stück
  • 2004 116 Stück (Quelle: statistisches Bundesamt)

Für den Bereich der Binnenschiffe waren in den Jahren 2002 - 2004 folgende Anzahl von Fahrgastschiffen registriert:

  • 2002 955 Stück
  • 2003 962 Stück
  • 2004 978 Stück (Quelle: statistisches Bundesamt)