

Die Verkehrsbetriebe sind nach dem Verkehrsstatistikgesetz zur Abgabe von Meldungen an die statistischen Landesämter verpflichtet. Die unterschiedlichen Zahlen werden in:
- der Personenverkehrsstatistik
- der Fernverkehrsstatistik
- der Eisenbahninfrastrukturstatistik
- der Schienenunfallstatistik
zusammengefaßt und EU weit gemeldet und registriert. Über das Statistische Bundesamt als auch über verschiedene Verbände können die unterschiedlichen statistischen Zahlen erfragt werden.
In dem Verkehrsstatistikgesetz ist sowohl die Statistikpflicht als auch die Auskunftspflicht definiert. Alle Verkehrsbetriebe müssen in Abhängigkeit von der Größe und der Branche die Zahlen unterschiedlich melden.
Die Meldung erfolgt heute über Internet direkt auf die Homepage des jeweiligen statistischen Landesamtes. Hierfür schalten die die statistischen Landesämter zu bestimmten Zeiten speziell gesicherte Internetseiten. Die Verkehrsbetriebe die zur Abgabe der Meldungen verpflichtet sind, melden die Zahlen online.