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Die verschiedenen Tarifformen im ÖPNV, hier Kilometertarif

Die Tarife im ÖPNV können unterschiedliche Fahrausweise enthalten. Ein großes Unterscheidungsmerkmal ist jedoch die Form der Tarifberechnung. Welcher Form wird für die Preisberechnung des Fahrausweises zugrunde gelegt? Eine Möglichkeit ist die tatsächlich gefahrene Entfernung (Kilometertarif), eine andere Möglichkeit ist die Zusammenfassung des Tarifgebietes in Zonen und die Bildung von Mischpreisen. Hier sind die gängigen Tarifmodelle im ÖPNV dargestellt.

Tarifformen im ÖPNV

© Uwe Losse zuletzt aktualisiert 15.10.2006

Der Kilometertarif

Bei dem Kilometertarif werden alle Entfernungen zwischen den Haltestellen ermittelt und als Tarifkilometer definiert. Diese Tarifkilometer bilden die Grundlage für die Preisberechnung. Der Verkäufer schaut zuerst in der Fahrpreistafel nach der Entfernung zwischen A und B und nachdem er die Tarifkilometer ermittelt hat, z. B. 10 Tarifkilometer, schlägt er den gewünschten Fahrausweis (Monatskarte, Wochenkarte, Einzelticket) für die Preisstufe 10 nach und ermittelt so den Fahrpreis.

Der Aufwand für die Erstellung einer Preistafel in der die Tarifkilometer zwischen zwei Haltestellen ersichtlich werden ist groß. Hat ein Verkehrsbetrieb 100 Haltestellen so ergeben sich von jeder Haltestelle zu jeder Haltestelle 4950 unterschiedliche Varienten. Eventuelle Viabeziehungen für Fahrtrouten über mehrere Linienwege sind hier nicht mitgerechnet. Bei 500 Haltestellen ist die Anzahl der Möglichen Fahrtkombinationen schon 124.750 mögliche Relationen.

Ein kleinerer oder Mittelgroßer Verkehrsbetrieb erreicht schnell die Anzahl von 500 Haltestellen. Daraus wird deutlich, dass bei Anwendung eines Kilometertarifes für die Preisermittlung ein großer Pflegeaufwand getrieben werden muss.

Der Kilometertarif gilt als Gerecht, da der Fahrgast für die gefahrene Wegstrecke bezahlt. Dies trifft leider auch für die Fälle zu, in denen der Fahrgast die Wegstrecke gar nicht fahren möchte, bei Umwegen z. B. Dann ist die für den Fahrgast längere und damit zeitraubendere Strecke auch noch teurer.

Der Kilometertarif hat seine Berechtigung auf einfachen überschaubaren Linienwegen.


Probleme gibt es bei Relationen, die im Fahrplan über verschiedene Linienwege angebunden sind. Bei einer einfachen Fahrt kann die Fahrtroute des Fahrgastes bestimmt werden und die Preisberechnung entsprechend für die gefahrenen Tarifkilometer durchgeführt werden. Bei Zeitfahrausweisen kann der Fahrgast aber sowohl die kürzere als auch die längere Strecke nutzen wollen. In diesen Konstellationen macht es Sinn, eine Mischkalkulation dem Fahrgast anzubieten, z. B. (Tarifkilometer Fahrtweg 1 + Tarifkilometer Fahrtweg 2) geteilt durch 2. Der Verkehrsunternehmer darf nur nicht vergessen, sich dieses Vorgehen von der Genehmigungsbehörde genehmigen zu lassen, da ein genehmigter Tarif zwingend anzuwenden ist. Solche Fälle werden in den Tarifbestimmungen behandelt und gelöst.

Kilometertarife werden heute noch im Schiffsverkehr eingesetzt. Auch die Eisenbahntarife sind prinzipiell Kilometertarife. Ausnahmen sind, sobald die verkehrsführende Eisenbahn einem Verkehrsverbund beigetreten ist. Im Omnibusverkehr gibt es Kilometertarife nur noch bei kleinen Verkehrsunternehmen, die ihren Verkehr in einem verbundfreien Raum betreiben.

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