

Die Preisgestaltung im Personenverkehr geschieht im Nahverkehr über Tarife, die von einer Genehmigungsbehörde genehmigt werden muss. In der Tarifgestaltung sind verschiedene Dinge (Schülerzeitkarten im ÖPNV) vom Gesetzgeber gefordert oder werden gefördert. Andere Dinge (Lenkung der Verkehrsströme) liegen im Interesse des Verkehrsbetriebes.
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Bei dem Kilometertarif werden alle Entfernungen zwischen den Haltestellen ermittelt und als Tarifkilometer definiert. Diese Tarifkilometer bilden die Grundlage für die Preisberechnung. Der Verkäufer schaut zuerst in der Fahrpreistafel nach der Entfernung zwischen A und B und nachdem er die Tarifkilometer ermittelt hat, z. B. 10 Tarifkilometer, schlägt er den gewünschten Fahrausweis (Monatskarte, Wochenkarte, Einzelticket) für die Preisstufe 10 nach und ermittelt so den Fahrpreis.
Die Zonentarife haben sich in Deutschland durchgesetzt und bilden heute in den Verkehrsverbünden die Grundlage für die Preisberechnung. Bei einem Zonentarif werden mehrere Haltestellen und Haltepunkte in einem Gebiet zu einer Tarifstelle zusammen gefasst und für die Preisberechnung als ein Tarifpunkt betrachtet. Einen Zonentarif basiert also auf Mischpreisen.
Ein sehr wichtiger Punkt ist die Automatisierung von Tarifen im Personenverkehr. Nur wenn ein Tarif in ein Handverkaufsgerät, Bordrechner (Fahrscheindrucker), Fahrausweisautomat oder über Internet verkaufbar ist, können die modernen Verkehrsbetriebe oder Verkehrsverbünde Ihren Vertrieb durchführen. Die Anzahl der Verkehrsbetriebe, die Ihren Fahrausweisverkauf nicht über einen modernen PC durchführen werden immer weniger.
Die Fahrpreise (Beförderungsentgelte) als auch die Tarifbedingungen und Beförderungsbedingungen können von den Unternehmen selbstständig festgelegt werden, die Unternehmen haben die Tarifhoheit für den konzessionierten Linienweg. Für den Straßenpersonenverkehr sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Verkehr mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen und Kraftomnibussen) im Personenbeförderungsgesetz definiert. Damit die Fahrpreise dennoch nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in §39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt.
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten sinngemäß die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in den Gesetzen für den Straßenpersonenverkehr. Der SPNV nimmt jedoch eine Sonderstellung ein. Für Eisenbahnen gilt nicht das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sondern das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Obwohl im Inhalt wesentliche Übereinstimmungen vorhanden sind, müssen natürlich die Bestimmungen der für den jeweiligen Verkehrsträger vorhandenen Fachgesetz beachtet werden. Im Eisenbahnverkehr sind andere Genehmigungsbehörden anzusprechen und andere Auflagen von den Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringen.