

Jeder Verkehrsbetrieb der eine Verkehrsleistung erbringt, möchte und muss dafür eine Entlohnung erhalten. Wenn der Verkehrsbetrieb eine eigene Linie betreibt, ist die Entlohnung der Fahrpreis der Passagiere. In einem Verkehrsverbund ist dies schwieriger. Durch die Gegenseitige Anerkennung der Fahrausweise und durch verschiedene Vertriebswege (z. B. Vorverkaufsstellen, Internettickets, Handytickets, usw.) müssen Einnahmen auf die beteiligten Verkehrsbetriebe aufgeteilt werden. Es gibt in einem Verkehrsverbund immer Verkehrsunternehmen, die größer sind und damit eine größere Verkehrsleistung erbringen. Daher müssen für eine gerechte Verteilung der Einnahmen Schlüssel gefunden werden. Diese Schlüssel werden in einem Einnahmeaufteilungsvertrag der beteiligten Verkehrsbetriebe in einem Verkehrsverbund geregelt.
Jeder Verkehrsbetrieb wird bei der Aufnahme in einen Verkehrsverbund bei den Verhandlungen zum Einnahmeaufteilungsvertrag versuchen, einen Schlüssel zu finden, der seinen Bedürfnissen am nächsten kommt. Es gibt auch erhebliche Unterschiede, ist ein Verkehrsunternehmen eine Eisenbahn so sind die Kosten für den Betrieb grundsätzlich höher als bei einem Straßenverkehrsunternehmen. Die unterschiedlichen Betriebskosten der verschiedenen Verkehrsträger ergeben sich aus den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen. Die Eisenbahn muss sich z. B. den Verkehrsweg "Schiene" selber bauen. Der Straßenverkehrsunternehmer fährt auf den Straßen, die die Allgemeinheit gebaut hat. Es gibt noch weitere Unterschiede, die hier jedoch nicht erläutert werden sollen. Es gibt auch innerhalb eines Verkehrsträgers unterschiede, z. B. indem ein Verkehrsbetrieb höhere Qualitätsstandards wie z. B. Dynamische Fahrgastinformationen, Niederflurbusse, usw. hat. Diese unterschiedlichen Bedingungen werden in einem Einnahmeaufteilungsvertrag berücksichtigt. Dies kann geschehen, indem die gewählte Abrechnungsgrundlage (Personenkilometer, Platzkilometer oder ein Mix von beiden) mit einem Koeffizienten multipliziert wird.
Die hier beschriebenen Umgebungsbedingungen gelten, wenn das Verkehrsunternehmen selbst Inhaber der Konzession nach §13 PBefG ist. Wird die Linie jedoch nach §13a PBefG über eine vorher getätigte Ausschreibung betrieben, so vereinbaren der Aufgabenträger (Ausschreibende Instanz) und das Verkehrsunternehmen einen Verkehrsvertrag. Man unterscheidet grundsätzlich drei Formen der Verkehrsverträge.
1. Der Aufgabenträger trägt die Kosten- und das Einnahmerisiko
In diesem Fall fungiert der Aufgabenträger (Kommune: Landkreis oder Stadt; Zweckverband oder Verkehrsverbund) als alleinig Verantwortlich und die Verkehrsunternehmen übernehmen nur reine "Trucker" - Funktionen. Dabei wird auf das "Kow-How" der Verkehrsbetriebe verzichtet, die Erfahrung im Bereich der Fahrplanoptimierung und effizienten Personal- und Fahrzeugeinsatz haben. Die Verkehrsbetriebe erhalten keinen Anreiz Kosten sparend zu arbeiten oder Verbesserungen zu erwirken.
3. Das Verkehrsunternehmen trägt beide Risiken (Nettovertrag)
Wenn laut dem Verkehrsvertrag das Verkehrsunternehmen sowohl das Einnahme- als auch das Kostenrisiko trägt, wird dies als Nettovertrag bezeichnet. Der Aufgabenträger setzt damit beim Verkehrsbetrieb Anreize, sowohl Kosten einzusparen als auch die Einnahmeseite zu verbessern. Damit soll das "Know - How" der Verkehrsbetriebe genutzt werden um eine höhere Beförderungsqualität zu erreichen.
Verkehrsunternehmen die sich dieser Verantwortung stellen wollen, müssen dies in der vorrangegangenen Ausschreibung berücksichtigen und einen entsprechenden Risikozuschlag kalkulieren.
2. Das Verkehrsunternehmen trägt das Kostenrisiko, der Aufgabenträger das Einnahmerisiko (Bruttovertrag).
Dieses System wird in der Verkehrsbranche "Bruttovertrag" genannt und ist weit verbreitet. In diesem System garantiert der Aufgabenträger dem Verkehrsbetrieb die im Verkehrsvertrag vereinbarte Einnahme.
Werden über die Fahrgeldeinnahmen die vorher festgelegte Einnahme nicht erzielt, so trägt der Aufgabenträger die Differenz. Das Kostenrisiko für das Betreiben der Linie trägt jedoch der Verkehrsbetrieb alleine. Diese Faktoren kann der Verkehrsbetrieb selber beeinflussen.