Haftung für Busunternehmer und Straßenbahnen im Straßenpersonenverkehr
Im Straßenpersonenverkehr gilt nach dem Straßenverkehrsgesetz generell die Gefährdungshaftung. Der Reisen muss also nicht dem Verkehrsunternehmen explizit ein Verschulden nachweisen. Aufgrund der Gefährdungshaftung muss der Verkehrsbetrieb haften und seinerseits eine eventuelle Unschuld nachweisen. …



