Kategorienarchiv: Konzessionsrecht
Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM)
Der Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) ist im Personenbeförderungsgesetz definiert. Der Linienverkehr wird grob in Linienverkehr (nach §42 PBefG) und den Sonderformen des Linienverkehrs (§43 PBefG) unterschieden. Für diese unterschiedlichen Formen des Linienverkehrs müssen die Genehmigungen von den Verkehrsbetrieben bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sobald eine Genehmigung erteilt ist, besteht für die …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/konzessionsrecht-linienverkehr-mit-kraftfahrzeugen/
Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen
Der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist alles, was nicht Linienverkehr ist und im §46 PBefG definiert. Auch der Gelegenheitsverkehr wird in unterschiedliche Formen aufgeteilt. Im §46 PBefG heißt es:
Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht Linienverkehr nach den §§42 und 43 ist.Als Formen des Gelegenheitsverkehrs sind nur zulässig1. Verkehr …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/konzessionsrecht-gelegenheitsverkehr-und-taxenverkehr/
Planfeststellungsbehörde für Straßenbahnen
Die Planfeststellungsbehörde ist die Genehmigungsbehörde nach §11 PBefG. Diese stellt den Plan nach §28 (1) PBefG fest, erteilt die Plangenehmigung nach §28(1a) oder trifft die Entscheidung nach §28 (2). Die gesetzlichen Grundlagen für die Planfeststellungsbehörde ist im §29 PBefG geregelt.
Für das Anhörungsverfahren gilt §72 des Verwaltungsgesetzes mit folgenden Maßgaben:
1. Die …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/planfeststellungsbehorde-fur-strasenbahnen/
Besonderheiten für Strassenbahnen
Während der “reguläre” Strassenverkehrsunternehmer die vorhandenen Strassen nutzen kann, hat die Strassenbahn, genauso wie die Eisenbahn, den Anspruch ein eigenes Schienennetz auszubauen. Für Strassenbahnen müssen z. B. spezielle Oberleitungen für die Energieversorgung, besondere Signalanlagen und besondere Haltestellen eingerichtet werden. Der Kraftomnibusunternehmer oder der Taxenunternehmer kann seine Haltestellen mit geringem Aufwand der vorhandenen …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/planfeststellungsverfahren-fur-strasenbahnen/
Vorkaufsrecht für Grundstücke nach §28a PBefG für Straßenbahnen
In §28a des Personenbeförderungsgesetzes ist die Veränderungssperre bzw. das Vorkaufsrecht geregelt. Dort heißt es:
- (1) Sobald der Plan ausgelegt oder andere Gelegenheit gegeben ist, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/strasenbahnen-vorkaufsrecht-fur-grundstucke/
Enteignung von Grundstücken zum Betrieb von Straßenbahnen
Im §30 PBefG ist die Enteignung von Grundstücken zugunsten des Betriebs einer Straßenbahn geregelt. Dort heißt es:
Die Enteignung ist zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach den §§28, 29 festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig ist. Der festgestellte Plan oder die Plangenehmigung ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/strasenbahn-enteignung-von-grundstucken/
Duldungspflicht Dritter für Straßenbahnen
Im § 32 PBefG ist die Duldungspflicht für Dritte geregelt. Demnach haben:
(1) Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte:
- 1. Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, einschließlich Markierungszeichen,
- 2. das Anbringen oder Errichten von Haltevorrichten für elektrische Leitungen, von Signalen und Haltestellenzeichen
durch den Unternehmer (Straßenbahn) zu dulden.
Bau- und …
Weiterlesen »
Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.personenverkehr.eu/konzessionsrecht/strasenbahn-betriebspflicht-unterhaltungspflicht-und-duldungspflicht/