Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebes der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene bei dem Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen.
Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) regelt die baulichen Anforderungen für …


