Rechtsbeziehung Reisevertrag nach BGB
Die Rechtsbeziehung im Reisevertragsrecht wird im BGB geregelt. Hierfür hat der Gesetzgeber die Richtlinie der EU Nr. 90/314/EWG umgesetzt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 651a ff. umgesetzt. Die Rechtsbeziehung tritt nach Abschluss des Reisevertrages in Kraft und besteht zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter. Ein Pauschalreisevertrag mit den …



