Abhilfe des Reisemangels bei Pauschalreisen
Treten bei einem Reisevertrag Mängel auf, so muss der Reiseveranstalter für Abhilfe des Reisemangels sorgen. Der Reisende kann den Reisemangel dem Reiseveranstalter vor Ort melden und muss deren Beseitigung verlangen. Eine Abhilfe des Reisemangels kann z. B. durch eine Unterbringung in einem anderen Zimmer oder einem anderen Hotel erfolgen. Sofern …