Statistikpflicht für die Schifffahrtunternehmen
In der Schifffahrtstatistik werden nach dem §2 VerkStatG statistische Zahlen von Binnen- und Seeschiffen erhoben, die gewerbsmäßig Güterbeförderung betreiben. Zudem müssen alle Seeschiffe die gewerbsmäßig Personenbeförderung betreiben, die:
Weiterhin ausgenommen sind die Schiffe in der Seeschifffahrt mit …



