Tarifgenehmigungsverfahren im SPNV
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten sinngemäß die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in den Gesetzen für den Straßenpersonenverkehr. Der SPNV nimmt jedoch eine Sonderstellung ein. Für Eisenbahnen gilt nicht das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sondern das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Obwohl im Inhalt wesentliche Übereinstimmungen vorhanden sind, müssen natürlich die Bestimmungen der für den jeweiligen Verkehrsträger vorhandenen …